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Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 14.11.2016
- 2 Wx 536/16 -
Unwirksame Erbeinsetzung durch Formulierung: "Alleinerbe soll der sein, der Erblasser begleitet und gepflegt hat"
Testament wegen Unbestimmtheit der Erbeinsetzung unwirksam
Soll nach einem Testament derjenige erben, der den Erblasser begleitet und gepflegt hat, so liegt eine unbestimmte Erbeinsetzung vor. Die Erbeinsetzung im Testament ist aus diesem Grund unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod der Erblasserin beantragte der Bruder des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin beim Amtsgericht Wipperfürth einen Erbschein, der ihn als Alleinerben ausweisen sollte. Er verwies zur Begründung auf das gemeinschaftliche
Amtsgericht hielt Testament für inhaltlich unbestimmt
Das Amtsgericht Wipperfürth verneinte eine wirksame
Oberlandesgericht bejaht ebenfalls unwirksame Erbeinsetzung
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde zurück. Dem
Begriff der "Pflege" und des "Begleitens" zu unbestimmt
Zunächst sei der Begriff der "Pflege" unbestimmt, so das Oberlandesgericht. Dies gelte sowohl für die Art der Pflegleistung als auch für ihren Umfang. Zudem lasse die Formulierung im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2019
Quelle: Oberlandesgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wipperfürth, Beschluss vom 13.09.2016
[Aktenzeichen: 8 VI 62/16]
- Wer "sich bis zu meinem Tod um mich kümmert", erbt: Fehlende Benennung einer konkreten Person macht eine Erbeinsetzung unwirksam
(Oberlandesgericht München, Beschluss vom 22.05.2013
[Aktenzeichen: 31 Wx 55/13]) - Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar
(Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.07.2014
[Aktenzeichen: 2 Wx 188/14])
Jahrgang: 2017, Seite: 928 FamRZ 2017, 928 | Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax)
Jahrgang: 2017, Seite: 41 FGPrax 2017, 41 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 344 MDR 2017, 344 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 648 NJW-RR 2017, 648
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Dokument-Nr. 27070
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