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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.08.2012
- 18 U 42/11, 18 U 47/11, 18 U 48/11 u.a. -
Prospekthaftungsklage: OLG Köln weist Klagen von 16 Immobilienfonds-Anlegern zurück
Prospekt nicht fehlerhaft – Überhöhte, aufklärungspflichtige Provisionszahlungen nicht nachweisbar
Das Oberlandesgericht Köln hat die Klagen von insgesamt 16 Anlegern zurückgewiesen, die eine Fonds- und eine Treuhandgesellschaft sowie den Allgemeinen Wirtschaftsdienst AWD auf Schadensersatz in einer Gesamthöhe von rund 750.000 Euro wegen fehlerhafter Prospektangaben und überhöhter, aufklärungspflichtiger Provisionen in Anspruch genommen hatten.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten Anfang bis Mitte der 90er Jahre Anteile an einem
Kläger rügen neben fehlerhaftem Prospekt auch überhöhte Provisionszahlung an den AWD
Das Landgericht hatte die Klagen abgewiesen mit der Begründung, dass die Ansprüche jedenfalls verjährt seien. Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln haben die Kläger sodann, neben den weiterhin aufrechterhaltenen Vorwürfen gegen den Prospekt, auch eine überhöhte Provisionszahlung an den AWD behauptet: es seien entgegen den Angaben im Prospekt mindestens 15 %
Provision von 15 % oder mehr an den AWD konnten nicht bestätigt werden
Das Oberlandesgericht hat zur Frage der Höhe der gezahlten
Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Hiergegen können die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, soweit ihr geltend gemachter Schaden mehr als 20.000 Euro beträgt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Köln/ra-online
- BGH zur Prospekthaftung bei geschlossenen Immobilienfonds der GEHAG in Berlin
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2010
[Aktenzeichen: II ZR 66/08, II ZR 184/08, II ZR 185/08, II ZR 198/08, II ZR 3/09, II ZR 162/08, II ZR 181/08, II ZR 193/08, II ZR 215/08 , II ZR168/08, II ZR 178/08]) - OLG Frankfurt am Main erlässt Musterentscheid: Kein Schadensersatz für Telekom-Aktionäre
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, sonstiges vom 16.05.2012
[Aktenzeichen: 23 Kap 1/06]) - Kein Schadensersatzanspruch für Kapitalanleger bei richtigen Angaben in einem Verkaufsprospekt
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.03.2007
[Aktenzeichen: 2-19 O 16/06])
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Dokument-Nr. 14095
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