wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Entscheidung vom 29.04.2004
10 U 644/03 -

Kein Versicherungsschutz bei widersprüchlichen Angaben

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass widersprüchliche Angaben über den Standort eines angeblich gestohlenen oder beschädigten Fahrzeugs den Versicherungsschutz kosten können.

Die Versicherung kann in solchen Fällen davon ausgehen, dass der Diebstahl vorgetäuscht wurde. Die Richter meinten, es sei Sache des Fahrzeughalters, den vollen Nachweis eines Diebstahls zu erbringen.

Im Fall hatte der Kläger seine Teilkaskoversicherung verklagt und behauptet, während seines Spanien-Urlaubs sei sein in einer Hofeinfahrt abgestelltes Fahrzeug aufgeborchen worden. Zeugen widersprachen den Angaben des Klägers zum Standort.

Die Versicherung verweigerte die Regulierung des Schadens.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beweislast | Feststellungslast | Teilkaskoversicherung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 113 Dokument-Nr. 113

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung113

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?