wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.10.2005
10 U 1272/04 -

Autoinhaltsversicherung - Versicherung zur Zahlung verurteilt

Der Inhaber einer Elektrofirma hatte den Werkstattwagen über Nacht auf dem umzäunten Firmengelände abgestellt. Das Fahrzeug wurde aufgebrochen, die in dem Fahrzeug befindlichen Werkzeuge und Ersatzteile wurden entwendet.

Der Inhaber der Firma hatte eine Autoinhaltsversicherung abgeschlossen. Er hatte mit der Versicherung eine sogenannte Nachtzeitklausel vereinbart. Danach bestand Versicherungsschutz auch dann, wenn das Fahrzeug nachts unbeaufsichtigt auf einem umzäunten Hof abgestellt wurde.

Die Versicherung lehnte eine Regulierung des Schadens mit der Begründung ab, der Inhaber der Firma habe eine Transportversicherung und keine Lagerversicherung abgeschlossen. Die Teile seien während einer Lagerung in dem Fahrzeug gestohlen worden.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Versicherung verurteilt, den Wert der gestohlenen Werkzeuge und Ersatzteile zu ersetzen. Die Richter haben sich daran orientiert, wie ein Versicherungsnehmer, der für einen Werkstattwagen eine Autoinhaltsversicherung abschließt, die Nachtzeitklausel verstehen kann. Ein Versicherungsnehmer kann die Klausel nach Auffassung der Richter nur so verstehen, dass auch die Teile versichert sind, die dauerhaft in dem Werkstattwagen aufbewahrt werden, um das Fahrzeug jederzeit und sofort einsatzbereit zu halten. Hauptzweck der Aufbewahrung in dem Fahrzeug sei nicht die Lagerung, sondern die Notwendigkeit, die Teile mit dem Fahrzeug zu den Einsatzstellen befördern zu können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 58/05 des OLG Koblenz vom 10.11.2005

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Autoinhaltsversicherung | Diebstahl | Nachtzeitklausel

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1254 Dokument-Nr. 1254

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1254

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung