wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 30.05.2007
1 U 1235/06 -

Wanze am Auto - Inhaber kann Auskunft verlangen

OLG Koblenz zum Anspruch auf Benennung des Auftraggebers bei heimlich am Kfz angebrachtem Ortungsgerät

Wer eine von einer Detektei an seinem Auto angebrachte "Wanze" findet, kann von der Detektei verlangen, dass diese ihm den Auftraggeber benennt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Detektivbüro ein Ortungsgerät (GPS) an dem Auto eines Schmuckhändlers angebracht. Dieser verlangte, dass man ihm den Auftraggeber benenne. Das Büro wollte die Identität des Auftraggebers aber nicht bekannt geben.

Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte das Detektivbüro zur Auskunftserteilung. Das Anbringen des Ortungsgerätes verletze den Schmuckhändler in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht. Auch wenn andere Überwachungsmaßnahmen fehlgeschlagen seien, dürfe nicht einfach eine "Wanze" eingesetzt werden. Soweit durch die Nennung des Auftraggebers das Vertragsverhältnis zwischen der Detektei und dem Auftraggeber belastet werde, käme es hier darauf nicht an. Das Schutzbedürfnis des überwachten Schmuckhändlers sei "greifbar gewichtig".

In der Vorinstanz vor dem Landgericht Bad Kreuznach war der Schmuckhändler mit seiner Klage noch unterlegen. Diese lehnte den Auskunftsanspruch ab, gab aber einem Anspruch auf Unterlassung statt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2007
Quelle: ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Allgemeines Persönlichkeitsrecht | Grundrechte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4919 Dokument-Nr. 4919

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4919

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?