wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.07.2023
19 U 83/22 -

Maß der Sicherheits­vorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr richtet sich nach berechtigten Sicherheits­erwartungen des Verkehrs

Keine Pflicht zur Verwendung von Sender Policy Framework, Verschlüsselung von pdf-Dateien, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Transport­verschlüsselung

Das Maß der Sicherheits­vorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr richtet sich nach den berechtigten Sicherheits­erwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit. Demnach besteht keine Pflicht zur Verwendung von Sender Policy Framework, Verschlüsselung von pdf-Dateien, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Transport­verschlüsselung. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2021 kam es zwischen zwei Firmen zu einem Kaufvertragsschluss über einen Gebrauchtwagen. In diesem Zuge erhielt die Käuferin von der Verkäuferin eine E-Mail mit der Rechnung in Höhe von 13.500 €. Einige Minuten später erhielt die Käuferin eine weitere E-Mail, die augenscheinlich ebenfalls von der Verkäuferin stammte. Tatsächlich handelte es sich um eine Betrugsmail. Die Käuferin überwies den Kaufpreis auf das falsche Konto. Nachfolgend stritten sich die Parteien über die Zahlung des Kaufpreises. Die Käuferin machte schließlich einen Schadenersatzanspruch gegen die Verkäuferin geltend. Sie warf ihr eine unzureichende Sicherheitsvorkehrung beim Versand ihrer E-Mails vor. Nachdem, das Landgericht Mosbach über den Fall entschieden hatte, musste das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Entscheidung fällen.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verneinte einen Anspruch auf Schadensersatz. Es liege keine Nebenpflichtverletzung der Verkäuferin dergestalt vor, dass sie schuldhaft eine Ursache dafür gesetzt habe, dass der Käuferin eine E-Mail mit einer gefälschten Rechnung erhielt.

Kein Vorwurf der unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen

Da konkrete Vorgaben für Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails im geschäftlichen Verkehr fehlen und die Parteien dazu keine ausdrückliche Vereinbarung geschlossen haben, richte sich das Maß der Sicherheitsvorkehrungen nach Ansicht des Oberlandesgerichts nach den berechtigten Sicherheitserwartungen des Verkehrs unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit. Zu den berechtigten Sicherheitserwartungen gehöre nicht die Verwendung von Sender Policy Framework, Verschlüsselung von pdf-Dateien, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Transportverschlüsselung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2023
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Mosbach, Urteil vom 24.05.2022
    [Aktenzeichen: 1 O 271/21]
Aktuelle Urteile aus dem Internetrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33273 Dokument-Nr. 33273

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33273

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH