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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005
- 12 W 32/05 -
Versicherungsnehmer hat Anspruch auf Vorlage eines von der Versicherung in Auftrag gegebenen Schadensgutachtens (hier: Brandschadengutachen)
Anspruch ergibt sich aus Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsnehmer hat aus seinem Versicherungsvertrag heraus einen Anspruch auf Vorlage eines von seiner Versicherung in Auftrag gegebenen Schadensgutachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine
Prozesskostenhilfe war angesichts der Erfolgsaussichten der Klage zu gewähren
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin sei
Anspruch auf Vorlage des Schadensgutachtens bestand
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe der Klägerin aufgrund des Versicherungsvertrags ein Anspruch auf
Schadensgutachten durch Versicherung praktischer
Die Vorschrift beruhe auf den Erwägungen, dass die Versicherung im Eigeninteresse und im Interesse aller
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Karlsruhe, Beschluss vom 16.04.2005
[Aktenzeichen: 5 O 208/04]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2005, Seite: 385 r+s 2005, 385
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Dokument-Nr. 21128
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