wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2015
11 Wx 29/15 -

Kauf einer Eigentumswohnung durch Testaments­vollstrecker eines minderjährigen Erben bedarf keiner familienrechtlichen Genehmigung

Minderjährige ausreichend durch Regeln der Testaments­vollstreckung geschützt

Wird das Erbe eines Minderjährigen unter der Verwaltung eines Testaments­vollstreckers gestellt, so kann dieser für den minderjährigen Erben eine Eigentumswohnung kaufen. Einer Genehmigung des Familiengerichts oder des minderjährigen Erbens bedarf es dafür nicht. Denn der Erbe ist ausreichend durch die Regeln der Testaments­vollstreckung geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein minderjähriges Kind wurde Alleinerbe seines im Mai 2012 verstorbenen Vaters. Die Verwaltung des Erbes übernahm ein Testamentsvollstrecker. Dieser beabsichtigte im August 2014 den Kauf einer Eigentumswohnung für den minderjährigen Erben. Während die Mutter damit einverstanden war, verlangte das Amtsgericht Mannheim, in seiner Eigenschaft als Grundbuchamt, aus Gründen des Minderjährigenschutzes sowohl die Zustimmung des Familiengerichts als auch des Erben. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingelegt.

Vollzug des Kaufvertrags erfordert keine Genehmigung durch Familiengericht

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Vollzug des Kaufvertrags über die Eigentumswohnung keine Genehmigung des Familiengerichts erfordere. Soweit das Amtsgericht auf § 1821 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 BGB verwies, hielt das Oberlandesgericht diese Regelungen für nicht anwendbar. Denn sie betreffen nur Rechtsgeschäfte, die ein Vormund im Rahmen seiner gesetzlichen Vertretungsmacht hinsichtlich des Mündelvermögens vornehme. Sie gelten somit nicht für einen Testamentsvollstrecker.

Keine Genehmigungspflicht durch minderjährigen Erben

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei zudem nicht gemäß § 2206 Abs. 2 BGB die Genehmigung des minderjährigen Erben erforderlich gewesen. Denn die Vorschrift diene allein dazu, das Haftungsrisiko des Testamentsvollstreckers zu verringern. Durch die notfalls einklagbare Einwilligung des Erben könne der Testamentsvollstrecker sein Handeln absichern. Aus der Vorschrift lasse sich jedoch nicht entnehmen, dass es nach außen einer Genehmigung durch den Erben bedürfe.

Gewährsleitung des Minderjährigenschutzes durch Regeln der Testamentsvollstreckung

Das Oberlandesgericht erkannte zwar an, dass der Kauf der Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker dazu führe, dass der minderjährige Erbe bei Erreichen der Volljährigkeit mit Verbindlichkeiten belastet werde, denen weder er noch das Familiengericht zugestimmt habe. So müsse er zum Beispiel die Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung anteilig tragen. Die Belastungen seien aber nicht Folge der Minderjährigkeit, sondern der gesetzlichen Ausgestaltung des Amts des Testamentsvollstreckers. Seine Befugnisse treffen sowohl den minderjährigen als auch den volljährigen Erben. Beide werden ausreichend dadurch geschützt, dass sie nur berechtigt eingegangene Verbindlichkeiten gegen sich gelten lassen müssen und dass sie ihre Haftung für die Nachlassverbindlichkeiten beschränken können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Mannheim, sonstiges vom 24.02.2015
    [Aktenzeichen: MAN 008 GRG 83/2015]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht | Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21627 Dokument-Nr. 21627

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21627

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung