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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2015
- 11 Wx 29/15 -
Kauf einer Eigentumswohnung durch Testamentsvollstrecker eines minderjährigen Erben bedarf keiner familienrechtlichen Genehmigung
Minderjährige ausreichend durch Regeln der Testamentsvollstreckung geschützt
Wird das Erbe eines Minderjährigen unter der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers gestellt, so kann dieser für den minderjährigen Erben eine Eigentumswohnung kaufen. Einer Genehmigung des Familiengerichts oder des minderjährigen Erbens bedarf es dafür nicht. Denn der Erbe ist ausreichend durch die Regeln der Testamentsvollstreckung geschützt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Vollzug des Kaufvertrags erfordert keine Genehmigung durch Familiengericht
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Vollzug des Kaufvertrags über die
Keine Genehmigungspflicht durch minderjährigen Erben
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei zudem nicht gemäß § 2206 Abs. 2 BGB die
Gewährsleitung des Minderjährigenschutzes durch Regeln der Testamentsvollstreckung
Das Oberlandesgericht erkannte zwar an, dass der Kauf der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Mannheim, sonstiges vom 24.02.2015
[Aktenzeichen: MAN 008 GRG 83/2015]
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Dokument-Nr. 21627
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