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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 01.07.1996
- 1 Ss 61/96 -
Fahrverbot auch bei Übersehen des Rotlichts wegen blendender Sonne
Sonnenblendung an der Ampel
Ein Fahrverbot kann auch dann erteilt werden, wenn ein Autofahrer durch Sonnenstrahlen geblendet wurde und deshalb das Rotlicht nicht wahrgenommen hat. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer ein Rotlicht überfahren, weil er durch Sonnenstrahlen geblendet worden war. Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den Autofahrer wegen fahrlässiger Nichtbeachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage zu einer Geldbuße und sah von einem
OLG: Fahrverbot auch bei Sonnenblendung
Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Pforzheim ein. Dieses entschied, dass auch in einem solchen Fall ein
OLG: Sonnenblendung stellt nicht automatisch eine Ausnahmesituation dar
Allein eine mögliche Blendwirkung durch Sonnenstrahlung rechtfertige es nicht ohne weiteres von einer Ausnahmesituation auszugehen und von einem
Besondere Sorgfaltspflichten
Anderes könne gelten, wenn eine unerwartete Sonneneinstrahlung vorliegt, die die Erkennbarkeit der Farbzeichen der Ampel wesentlich beeinträchtigt. Wirkliche Erkennbarkeitsprobleme hinsichtlich der Farbphase der Ampel kämen allenfalls bei starker Einstrahlung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2011
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Karlsruhe (vt/pt)
Jahrgang: 1997, Seite: 29 DAR 1997, 29
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Dokument-Nr. 12507
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