wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.02.2012
III-3 RVs 4/12 -

Bei einkommensschwachen Tätern kann die Senkung der Tagessätzhöhe im Rahmen einer Geldstrafe angemessen sein

Tagessatzhöhe von weniger als einem Dreißigstel des Monatseinkommens zulässig

Lebt ein Täter nahe am Existenzminimum, so kann die Senkung der Tagessatzhöhe angemessen sein. Übersteigt das Nettoeinkommen des Täters nicht oder nur unwesentlich das Existenzminimum, kommt eine Tagessatzhöhe von weniger als einem Dreißigstel des Monatseinkommens in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Täter im Juni 2011 vom Amtsgericht Bielefeld wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 EUR verurteilt. Da der Täter nahe am Existenzminimum lebte, hielt er die Geldstrafe für zu hoch. Er legte daher Berufung ein. Das Landgericht Bielefeld setzte daraufhin die Geldstrafe wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen des Erschleichens von Leistungen auf je 40 Tagessätze zu je 15 EUR herab. Dies war dem Täter aber immer noch zu hoch, so dass er Revision einlegte.

Oberlandesgericht hob Urteil des Landgerichts auf

Das Oberlandesgericht Hamm hielt die Feststellungen des Landgerichts für ungenügend. Es hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf und wies den Fall zur Neuverhandlung zurück.

Herabsenken der Tagessatzhöhe bei einkommensschwachen Tätern

Das Oberlandesgericht wies für die Neuverhandlung darauf hin, dass bei einkommensschwachen Tätern, die nahe am Existenzminimum leben, die Herabsenkung der Tagessatzhöhe angemessen sein kann. Denn bei diesen Personen wirke sich das Nettoeinkommensprinzip gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 StGB im Rahmen der Geldstrafe stärker aus als bei Normalverdienern. Übersteigt das Nettoeinkommen des Täters nicht oder nur unwesentlich das Existenzminimum, so sei daher eine Tagessatzhöhe von weniger als ein Dreißigstel möglich (vgl. OLG Hamm NJW 1980, 1534 und OLG Köln NJW 1976, 636). Darüber hinaus sei eine Zahlungserleichterung gemäß § 42 StGB in Betracht zu ziehen (OLG Hamburg NStZ 2001, 655).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Bielefeld, Urteil vom 11.10.2011
    [Aktenzeichen: 012 Ns 36 Js 2433/10 (117/11)]
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einkommensschwach | Existenzminimum | Geldstrafe | Herabsetzung | Tagessatzhöhe
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 1239
NJW 2012, 1239

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18954 Dokument-Nr. 18954

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss18954

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung