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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.11.2013
- II-2 WF 190/13 -
Rechtlicher Vater schuldet Unterhalt auch wenn er nicht der leibliche Vater ist
Gesetzliche Vermutung der Vaterschaft muss aufgrund gerichtlicher Vaterschaftsanfechtung beseitigt werden
Wer seine - durch eine bestehende Ehe - gesetzlich zugeordnete Vaterschaft nicht wirksam angefochten hat und deswegen rechtlicher Vater ist, schuldet dem Kind auch dann Unterhalt, wenn unstreitig ist, dass er nicht der leibliche Vater ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Bottrop.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 39 Jahre alte Antragsteller aus Datteln ist der rechtliche
Gerichtliche Klärung der Vaterschaft ist auch bei Klarheit über leiblichen Vater unter den Beteiligten unverzichtbar
Das Begehren des Antragstellers blieb vor dem Oberlandesgericht Hamm allerdings erfolglos. Der 2. Senat für Familiensachen stellte fest, dass sich der durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung von
Anmerkung:
Gemäß § 1592 Nr. 1 BGB gilt als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 229 MDR 2014, 229
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Dokument-Nr. 17833
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