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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 07.07.2024
- I-4 U 252/22 -
Zahlungsaufforderung per SMS nicht generell unzulässig
Mahnung per SMS ist bei berechtigten Forderungen grundsätzlich zulässig
Das Oberlandesgericht Hamm hat dem Inkassounternehmen Riverty untersagt, Verbraucher:innen per SMS zur Zahlung unberechtigter Forderungen aufzufordern. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbunds (vzbv) statt. Den weitergehenden Antrag des vzbv, dem Unternehmen die Versendung von SMS zur Eintreibung von Forderungen generell zu untersagen, lehnte das Gericht jedoch ab.
Das Inkassounternehmen hatte einer Verbraucherin zunächst zwei Mahnungen über einen rückständigen Betrag von 38,13 Euro wegen einer angeblichen Bestellung bei Amazon geschickt. Kurz vor Ende der gesetzten Zahlungsfrist fasste das Unternehmen per
Irreführende Zahlungsaufforderung per SMS
Das OLG gab der Unterlassungsklage des vzbv gegen das Inkassounternehmen teilweise statt. Die strittige
Mahn-SMS grundsätzlich zulässig
In heutigen Zeiten, in denen nahezu jeder Verbraucher über ein Smartphone verfüge, sei der Erhalt einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2024
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vzbv/ab)
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Dokument-Nr. 34259
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