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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.08.2012
- I-19 U 163/11 -
Preissenkungen des Energieversorgers gelten auch bei unwirksamer Preisanpassungsklausel
Kunde kann sich trotz unwirksamer Preisanpassungsklausel auf Preissenkungen berufen
Ein Kunde, der aufgrund einer unwirksamen Preisanpassungsklausel seines Energielieferungsvertrages die Erstattung zu Unrecht berechneter Preiserhöhungen verlangt, kann sich weiterhin auf Preissenkungen berufen, die der Energieversorger im maßgeblichen Abrechnungszeitraum gewährt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Die klagende Kundin hatte von dem beklagten Energieversorgungsunternehmen die Erstattung von nach ihrer Ansicht zu Unrecht gezahlter Preiserhöhungen für einen mehrere Jahre umfassenden Lieferzeitraum verlangt und dabei auf eine
Aufgrund der unwirksamen Preisanpassungsklausel berechnete Preiserhöhungen sind zu erstatten
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Kundin einen Teil des eingeklagten Rückzahlungsbetrages zugesprochen, ohne Ersparnisse aus Preissenkungen anzurechnen. Das Gericht entschied, dass der Versorger der Kundin die aufgrund der unwirksamen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2012
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Bundesgerichtshof zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2011
[Aktenzeichen: VIII ZR 273/09 und VIII ZR 66/09]) - BGH zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 246/08])
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Dokument-Nr. 14209
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