Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.11.2016
- 9 U 66/15 -
3.000 Euro Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail gerechtfertigt
Vertragsstrafe steht im Hinblick auf Zuwiderhandlung in keinem Missverhältnis
Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten - nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen - eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Kfz-Vertragswerkstatt in Iserlohn. Die Beklagte aus Reken vertreibt Werbemedien, insbesondere Folienaufkleber. Im Jahre 2011 erhielt die Klägerin erstmals gegen ihren Willen E-Mail-Werbung der Beklagten. Daraufhin mahnte sie die Beklagte ab, die ihr gegenüber eine strafbewerte
Landgericht gibt Klage statt
Ihren Anspruch, ohne ausdrückliches Einverständnis keine E-Mail-Werbung der Beklagten zu erhalten, und die nach ihrer Auffassung verwirkte
Werbe-E-Mail wurde zweifelsfrei unmittelbar vom Betrieb der Beklagten versandt
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nach dem Einholen eines Sachverständigengutachtens zur Übermittlung der streitgegenständlichen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Automobilhersteller darf Werbung per E-Mail nicht ohne Zustimmung des Adressaten versenden
(Landgericht Braunschweig, Urteil vom 18.10.2012
[Aktenzeichen: 22 O 66/12]) - BGH: Strenge Anforderungen an Zulässigkeit von Werbeanrufen mit EU-Recht vereinbar
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2011
[Aktenzeichen: I ZR 164/09])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 23712
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23712
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.