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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.08.2015
- 9 U 169/14 -
Ladeninhaber haftet für Kollision eines Autos mit "herrenlosem" Einkaufswagen
Einkaufswagen müssen auch nach Ladenschluss vor selbstständigem Wegrollen oder unbefugter Nutzung geschützt werden
Ein Ladenbesitzer muss auch nach Geschäftsschluss dafür Sorge tragen, dass seine Einkaufswagen sicher abgestellt sind. Einkaufswagen sind so zu sichern, dass sie von Unbefugten nicht benutzt und auch nicht selbstständig wegrollen können. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 befuhr ein Zeuge mit dem Opel Zafira des Klägers nachts die Detmolder Straße in Bielefeld. Vor dem Lebensmittelmarkt des Beklagten stieß das Fahrzeug mit einem
Unterlassung zumutbarer Sicherungsmaßnahmen begründet Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten und Haftung des Ladeninhabers
Die Schadensersatzklage war zu 80 % erfolgreich. Unter Berücksichtigung der mit 20 % veranschlagten Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs - ein den Unfall mitverursachendes Verschulden seines Fahrers war nicht feststellbar - hat das Oberlandesgericht Hamm dem Kläger ca. 4.300 Euro Schadensersatz zugesprochen. Der Beklagte hafte, so das Gericht, weil er die ihm obliegende
Ausdrücklich offen gelassen, weil nicht entscheidungserheblich, hatte das Gericht die Frage, ob den Sicherungspflichten allein durch die Ausstattung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Fahrzeugbeschädigung durch wegrollenden Einkaufswagen begründet Einstandspflicht für Privathaftpflichtversicherung
(Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 21.01.1992
[Aktenzeichen: 2 C 2605/91]) - Autofahrer haftet für Schäden durch wegrollenden Einkaufswagen auf Supermarktparkplatz
(Amtsgericht München, Urteil vom 05.02.2014
[Aktenzeichen: 343 C 28512/12])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 640 DAR 2015, 640 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 278 NZV 2016, 278
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Dokument-Nr. 21647
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