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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.07.2017
- 6 U 18/17 -
Kein Schadensersatzanspruch gegen Gartenbauunternehmer nach Sturz über Schaufel im erkennbaren Baustellenbereich
Gartenbauunternehmer muss Werkzeuge im Baustellenbereich nicht beiseite räumen oder besonders sichern
Begibt sich eine Person freiwillig in einen gut erkennbaren Baustellenbereich und stürzt dort über eine Schaufel, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Gartenbauunternehmer. Dieser ist nicht verpflichtet, Werkzeuge im Baustellenbereich beiseite zu schaffen oder besonders zu sichern. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Frühjahr 2015 wurde auf einem
Landgericht weist Klage ab
Das Landgericht Hagen wies die Klage ab. Ein Anspruch auf
Oberlandesgericht verneint Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigt die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigt daher die Berufung der Klägerin zurückweisen. Die geltend gemachten Ansprüche auf
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Gartenbauunternehmer
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe für den Beklagten keine Pflicht bestanden, die im Baustellenbereich vorhandenen
Zurücknahme der Berufung
Die Berufung wurde von der Klägerin schließlich zurückgenommen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm. ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hagen, Urteil vom 05.01.2017
[Aktenzeichen: 8 O 249/15]
Jahrgang: 2018, Seite: 277 NJW-RR 2018, 277
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Dokument-Nr. 28000
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