Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 16.08.2013
- 3 UF 43/13 -
Alzheimer: Scheidung nach klar geäußertem Willen zur Trennung wirksam
Erkrankter hat sich wirksam mit Trennungs- und Scheidungsabsicht von Ehefrau getrennt
Ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter kann geschieden werden, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst hat und er die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat. Der Scheidung steht dann nicht entgegen, dass der Erkrankte zum Schluss der mündlichen Verhandlung im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung keinen Scheidungswillen mehr fassen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der an einer
Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugt
Das Oberlandesgericht Hamm hat die vom Familiengericht ausgesprochene
Willen zur Trennung und Scheidung wurde trotz gesundheitlicher Einschränkungen wirksam geäußert
Dass sich der Antragsteller mit einer Trennungs- und Scheidungsabsicht von der Antragsgegnerin getrennt habe, habe die vom Familiengericht durchgeführte Beweisaufnahme ergeben. Bei einer im Frühjahr 2012 im Rahmen seines Betreuungsverfahren durchgeführten richterlichen Anhörung habe der Antragsteller seinen Willen zur Trennung und
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 1889 FamRZ 2013, 1889 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 158 NJW 2014, 158
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16984
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16984
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.