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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.01.2015
- 26 U 95/14 -
Tierärzte haben vertragliche Aufklärungspflicht
Eigentümer müssen bei besonders risikoreichen Behandlungen über Risiken und Behandlungsalternativen aufklären werden
Bei besonders risikoreichen Behandlungen eines Tieres und finanziellen Interessen des Eigentümers müssen Tierärzte den Eigentümer über Risiken einer tierärztlichen Behandlung und über eventuelle Behandlungsalternativen aufklären. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das klagende Ehepaar aus Herning (Dänemark) war Eigentümer eines im Jahr 1999 geborenen Dressurpferdes, das die Eheleute im Jahre 2006 für ca. 300.000 Euro erworben hatten. Im Mai 2008 fiel das
OLG: Tierarzt haftet aufgrund eines Aufklärungsfehlers
Die Schadensersatzklage hatte dem Grunde nach Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat das Grundurteil des Landgerichts Bochum bestätigt, so dass nunmehr die konkrete Schadenshöhe in dem vor dem Landgericht Bochum fortzusetzenden Zivilprozess zu klären sein wird. Der Beklagte hafte - so das Gericht - aufgrund eines Aufklärungsfehlers. Die von einem
Eigentümer hätten auf alternative Behandlungsmöglichkeiten hingewiesen werden müssen
Der beklagte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Tierarzt ist nach Fehlbehandlung eines Dressurpferdes zum Schadensersatz verpflichtet
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: 26 U 3/11]) - Pferdekauf: Käuferin hat nach fehlerhafter Ankaufsuntersuchung keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den vom Verkäufer beauftragten Tierarzt
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.05.2013
[Aktenzeichen: 12 U 178/12])
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Dokument-Nr. 20730
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