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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2013
- 26 U 62/12 -
Missachtung von Hygienevorschriften: Patient hat bei Infektion mit multiresistenten Staphylokokken Anspruch auf Schadensersatz
Abstöpseln einer Infusion ohne vorherige Desinfektionsmaßnahmen stellt groben Behandlungsfehler dar
Ein Patient, der sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert, weil ein Krankenpflegeschüler beim Entfernen einer Infusionskanüle die Hygienevorschriften verletzt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Der heute 58jährige Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Elektriker aus Brilon, befand sich im März 2008 in stationärer Behandlung im beklagten Krankenhaus in Brilon. Zur Behandlung eines Tinnitus erhielt er Infusionen über eine an seinem linken Arm gelegte Venenverweilkanüle. Nachdem ein Krankenpflegeschüler diese gezogen hatte, erlitt der Kläger eine MRSA-Infektion, die er auf nicht eingehaltene
Abstöpseln der Infusion ohne vorherige Desinfektionsmaßnahmen ist grob behandlungsfehlerhaft
Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Hamm und sprach dem Kläger 40.000 Euro
Grober Behandlungsfehler führt zur Beweislastumkehr
Durch den
Arbeitsunfähig infolge der Infektion ist bei Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sei zu berücksichtigen, dass der Kläger infolge der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Verletzung der Blasenwand und Infektion mit Noro-Viren nach Operation kein ärztlicher Behandlungsfehler
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.10.2013
[Aktenzeichen: 26 U 183/12]) - Kein Schadenersatz nach Infektion mit Hepatitis-C im Krankenhaus
(Landgericht München I, Urteil vom 27.08.2008
[Aktenzeichen: 9 O 13805/05])
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Dokument-Nr. 17694
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