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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.12.2013
- 26 U 54/13 -
Patientin erhält nach Zahnbehandlung ohne wirksame Einwilligung 6.000 Euro Schmerzensgeld
Zahnarzt muss Patienten über alle möglichen Behandlungen mit unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen vollständig aufklären
Ein Zahnarzt hat einen Patienten über eine prothetische Versorgung mittels Einzelkronen oder einer Verblockung vollständig aufzuklären, wenn beide Behandlungsmethoden medizinisch gleichermaßen indiziert und üblich sind und wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, so dass der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahre 2007 empfahl der Beklagte, ein in Bochum niedergelassener
OLG bestätigt Schmerzensgeldzuspruch des LG
Nach der Anhörung eines zahnmedizinischen Sachverständigen bestätigte das Oberlandesgericht Hamm das der Klägerin bereits vom Landgericht zugesprochene
Behandlung war mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrig
Zwar lasse sich kein Behandlungsfehler feststellen, weil nicht auszuschließen sei, dass die mit der Versorgung des Beklagten geschaffene Bisssituation zunächst fachgerecht gewesen sei und sich erst nachträglich verändert habe. Der Beklagte schulde aber ein
Zahnarzt hätte vollständig über Behandlungsalternativen aufklären müssen
In Bezug auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Mögliche Nervschädigung: Zahnarzt muss vor Operation über seltenes jedoch folgenschweres Risiko umfassend aufklären
(Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 22.08.2012
[Aktenzeichen: 5 U 496/12]) - Oberlandesgericht Naumburg hebt Verurteilung eines Zahnarztes wegen zu viel gezogener Zähne auf
(Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 30.10.2013
[Aktenzeichen: 105 Ss 172/13 GenStA Naumburg]) - Patient hat nach grobem zahnärztlichen Fehler bei der Befunderhebung Anspruch auf Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2013
[Aktenzeichen: 26 U 51/13])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 17755
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