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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.02.2014
- 26 U 152/13 -
Patient hat wegen grob fehlerhafter Behandlung während Operation einer Schulterverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld
Verzicht auf intraoperative Bildgebung bei Verschraubung einer Schulterverletzung stellt groben Befunderhebungsfehler dar
Die operative Versorgung einer Schultereckgelenksprengung ist grob behandlungsfehlerhaft, wenn die Bohrung für die einzubringende Schraube zu nahe am Gelenk liegt und der Operateur diesen Umstand nicht erkennt, weil er die gebotene intraoperative Bildgebung zur Überprüfung der Bohrung unterlässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, mit dem das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg abänderte.
Anfang Mai des Jahres 2010 zog sich der seinerzeit 21 Jahre alte Kläger aus Arnsberg beim Fußballspielen eine Schultereckgelenksprengung Tossy III links zu, die noch am selben Tag im
Positionsfehler der Schraube hätte durch Röntgenaufnahmen aus verschiedenen Projektionsrichtungen erkannt und korrigiert werden können
Das Klagebegehren hatte Erfolg. Nach sachverständiger Begutachtung hat das Oberlandesgericht Hamm dem Kläger 8.000 Euro
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Patient erhält wegen fehlerhafter Behandlung nach Operation eines Handgelenksbruchs 15.000 Euro Schmerzensgeld
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2013
[Aktenzeichen: 26 U 145/12]) - 15.000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter augenärztlicher Behandlung
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: 26 U 28/13]) - Bleibende Kniebeschwerden nach Umstellungsosteotomie sind nicht auf ärztlichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.10.2013
[Aktenzeichen: 26 U 61/12])
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Dokument-Nr. 18074
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