Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.09.2009
- 2 UF 214/08, II-2 UF 214/08 -
Umgangsrecht darf nicht gegen den Willen des Kindes erfolgen
Kontaktverweigerung muss eigenständig und ohne Druck des anderen Elternteils erfolgt
Verweigert ein Kind geschiedener Eltern ausdrücklich und offensichtlich nicht fremdbestimmt den Umgang mit einem der beiden Elternteile, ist der Willen des Kindes zu beachten. Das Umgangsrecht kann in einem solchen Fall bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgesetzt werden. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Nach der Trennung der Eltern lebte der Sohn beim
Kind steht Recht auf Achtung seines Entschlusses zu
Das Oberlandesgericht Hamm schließlich bestätigte die Entscheidung des Familiengerichts Essen und schloss den Umgang bis zur Volljährigkeit des Mädchens im Jahre 2011 aus. Ein solcher Ausschluss sei zwar nur dann gerechtfertigt, wenn ansonsten das Wohl des Kindes gefährdet sei, betonten die Richter. Dies sei aber hier der Fall. Die Tochter sei in jugendpsychiatrischer Behandlung, was auch an dem Verhalten des Vaters liege. Das Gericht sei darüber hinaus überzeugt, dass der ausdrücklich erklärte Wille der Tochter, keinen Kontakt haben zu wollen, eigenständig und ohne Druck erfolgt sei. Ihre Argumentation, sie fühle sich durch das Vorgehen ihres Vaters, der den Fall unter anderem auch in die Medien gebracht hatte, bedrängt und belästigt, war den Richtern nachvollziehbar. Die Tochter habe ein Recht auf Achtung ihres Entschlusses.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
- BVerfG: Umgang des Vaters mit seinem Sohn kann auf monatlichen Briefkontakt begrenzt werden
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.04.2015
[Aktenzeichen: 1 BvR 3326/14]) - Umgangsausschluss des Vaters mit seinem jugendlichen Kind wegen grundlegender Ablehnungshaltung gegenüber Vater
(Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2018
[Aktenzeichen: 9 UF 86/18])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8976
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8976
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.