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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.12.2013
- 2 UF 105/13 -
Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt
Ehefrau wirft Ex-Ehemann über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch der Tochter vor
Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann verwirkt sein, wenn er dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch vorwirft und die Vorwürfe objektiv geeignet sind, den Unterhaltsverpflichteten in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und so seine familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz zu zerstören. Dies entschied das Oberlandesgericht und bestätigte insoweit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dorsten.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Dorsten und Essen lebenden
Ehefrau hält Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nicht für verwirkt
Im anhängigen familiengerichtlichen Verfahren hat die Ehefrau nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich über 1.500 Euro verlangt und u.a. gemeint, ihr Anspruch sei nicht verwirkt. Ihre Verdachtsmomente für einen sexuellen
Wiederholt geäußerte Missbrauchsvorwürfe waren geeignet, familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz des Ehemanns zu zerstören
Das Unterhaltsverlangen der Ehefrau blieb erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm hat ihren Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt als verwirkt angesehen. Die Ehefrau habe dem Ehemann über Jahre wiederholt zu Unrecht den sexuellen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 350 MDR 2014, 350 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 523 NJW-RR 2014, 523
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Dokument-Nr. 17908
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