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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.10.2014
- 15 W 14/14 -
Zweite Ehefrau kann Erbeinsetzung der ersten, geschiedenen Ehefrau nach Tod des Ehemanns anfechten
Anhaltspunkte für Fortbestehen des ursprünglichen Testaments nach Wiederverheiratung des Ehemanns nicht ersichtlich
Setzt der nach Scheidung wiederverheirate Ehemann in einem während seiner ersten Ehe errichteten Testament seine erste Ehefrau als Erbin ein, kann seine im Testament nicht berücksichtigte zweite Ehefrau das Testament nach dem Tode des Ehemanns regelmäßig anfechten. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und änderte damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 1945 geborene Erblasser aus Arnsberg heiratete 1982 seine erste
OLG: Erste Ehefrau wurde nicht Erbin
Der Erbscheinantrag der ersten
Ursprüngliches Testament wurde durch neues Testament nicht wirksam widerrufen
Das
Zweite Ehefrau konnte erstes Testament wirksam anfechten
Die zweite
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.02.2014
[Aktenzeichen: 15 W 46/14]) - Nachweisbarkeit des Erbrechts durch Vorlage einer Kopie des Originaltestaments zulässig
(Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 29.03.2012
[Aktenzeichen: 2 Wx 60/11])
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Dokument-Nr. 20463
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