Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.12.2016
- 11 UF 194/16 -
Keine Rückkehr der von Kindesmutter entführten Kinder nach Frankreich aufgrund engerer Bindung der Kinder zur Mutter
Schwerwiegende Gefahr eines seelischen Schadens für Kinder
Entführt eine Mutter ihre drei- bis fünfjährigen Kinder aus Frankreich nach Deutschland, steht dem Kindesvater gemäß Art. 13 Abs. 1 b) des Haager Übereinkommens (HÜK) kein Anspruch auf Rückgabe seiner Kinder zu, wenn die Kinder zwischenzeitlich zur Mutter eine viel engere Bindung entwickelt haben. In diesem Fall wäre eine Trennung von der Mutter mit einer schwerwiegenden Gefahr eines seelischen Schadens bei den Kindern verbunden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 brachte eine Mutter ihr fünf- und dreijähriges Kind von Frankreich nach Deutschland. Als Grund für die
Kein Anspruch auf Rückgabe der entführten Kinder
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten der Kindesmutter und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar liege eine unzulässige
Trennung von Kindesmutter begründet schwerwiegende Gefahr eines seelischen Schadens
Da die Kindesmutter in Frankreich aufgrund eines Haftbefehls wegen
Bindungserfahrung für Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren wichtig
Bindungserfahrungen seien nach den Ausführungen des Oberlandesgerichts vor allem in den ersten drei bis fünf Jahren entscheidend für die lebenslange Bindungsfähigkeit und sogar die körperliche Hirnausbildung eines Kindes. Eine gestörte Bindungsfähigkeit benachteilige nicht nur die Einzelbeziehung des Kindes etwa zu Freunden, späteren Ehegatten und Schutzbefohlenen sowie seine Eingliederung und Streitbeilegung in Gruppen von mehreren Personen, sondern sie belaste auch sein Selbstbild, sein Selbstverständnis und seine seelische Gesundheit, Belastbarkeit und Anpassungsfähigkeit. Ungestörte Bindungen auch zu nur wenigen Personen, in denen ein Kind im fraglichen Alter Zuwendung, Fürsorge und Schutz verlässlich erfahre, seien daher entscheidend.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Hamm, Beschluss vom 28.09.2016
[Aktenzeichen: 32 F 243/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 1679 FamRZ 2017, 1679
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25130
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25130
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.