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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.12.2016
- 1 RBs 170/16 -
Auch Kontrolle eines ausgeschalteten Handys durch Nutzung des "Home-Buttons" stellt unerlaubte Nutzung im Straßenverkehr dar
Handy-Kontrolle am Steuer kann teuer werden
Wer während der Fahrt mit seinem Pkw sein Mobiltelefon in den Händen hält und mittels des Home-Buttons kontrolliert, ob das Telefon ausgeschaltet ist, benutzt das Telefon und begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamm.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 40 Jahre alte Betroffene war im März 2016 mit seinem BMW in Hamm unterwegs. Dabei hielt er - so die Feststellungen des Amtsgerichts - während der Fahrt sein
Sowohl Ein- als auch Ausschalten eines Mobiltelefons stellt unerlaubte Benutzung des Handys im Straßenverkehr dar
Das Amtsgericht bewertete den Sachverhalt als verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch den Betroffenen als Kraftfahrer und verhängte gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Auf die von dem Betroffenen gegen die Verurteilung erhobene Rechtsbeschwerde bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die amtsgerichtliche Verurteilung mit der Maßgabe, dass der Betroffene vorsätzlich gegen die einschlägige Verbotsvorschrift des § 23 Abs. 1a
Gerät wird durch Betätigung des "Home-Buttons" auch im ausgeschalteten Zustand bestimmungsgemäß genutzt
Auch bei einer
§ 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung lautet wie folgt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Mobiltelefon am Steuer: Auch Nutzung als Navigationshilfe oder zur Internetrecherche fällt unter das Handy-Verbot als Autofahrer
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.01.2015
[Aktenzeichen: 1 RBs 232/14]) - Autofahrer darf Handy zwecks Anschließen zum Laden aufnehmen
(Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 06.02.2017
[Aktenzeichen: 2 OWi 4286 Js 12961/16]) - Halten eines Handys während Telefonats über Freisprechanlage begründet kein Verstoß gegen Verbot der Handynutzung während der Fahrt
(Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 25.04.2016
[Aktenzeichen: 4 Ss 212/16])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 24420
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