Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.09.2014
- 1 RBs 1/14 -
Telefonieren bei automatisch abgeschaltetem Motor erlaubt
Gesetzeswortlaut differenziert nicht zwischen automatisch und manuell abgeschaltetem Motor
Ein Fahrzeugführer darf sein Mobiltelefon im Auto benutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund.
Im zugrunde liegenden Streitfall befuhr der heute 22 Jahre alte Betroffene aus Dortmund im April 2013 mit einem Pkw der Marke Daimler die Ruhrallee in Dortmund. An einer Lichtzeichenanlage musste er wegen Rotlichts anhalten. Während dieser Zeit war - was nicht zu widerlegen ist - der
OLG erklärt Telefonieren auch bei automatisch abgeschaltetem Motor für zulässig
Die gegen diese Verurteilung eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat den Betroffenen freigesprochen. Das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Telefonieren bei roter Ampel und ausgestelltem Motor ist erlaubt
(Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 29.09.2006
[Aktenzeichen: 3 Ss OWi 1050/06]) - Telefonieren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn verboten
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2008
[Aktenzeichen: IV-2 Ss (OWi) 84/08 - (OWi) 39/08 III])
Jahrgang: 2015, Seite: 183 NJW 2015, 183 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2015, Seite: 609 NZV 2015, 609
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 19067
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil19067
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.