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Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 29.02.2012
- 5 U 10/10 -
Plagiat einer Webseite: Keine Urheberrechtsverletzung bei fehlender Individualität und "künstlerischer" Eigenleistung der Webseite
Oberlandesgericht Hamburg wies Klage auf Unterlassung und Schadenersatz ab
Fehlt einer Webseite die notwendige Individualität bzw. enthält sie keine "künstlerische" Eigenleistung, so ist sie nicht urheberrechtlich geschützt. Wird sie also kopiert, liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Ein Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz besteht dann nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Informatiker, der Mobiliar für Veranstaltungen vermietete, wurde wegen einer angeblichen
Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bestand nicht
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied gegen das Unternehmen. Es habe keinen Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz zugestanden, da die von dem Unternehmen erstellte
Kein Urheberrechtsschutz aufgrund Schutzfähigkeit des Computerprogramms
Der Urheberrechtsschutz habe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht aus der Schutzfähigkeit des Computerprogramms, mit dessen Hilfe die
Kein Schutz des Webseiteninhalts als Sprachwerk
Weiterhin sei der Webseiteninhalt nicht als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG schutzfähig gewesen, so das Oberlandesgericht. Im vorliegenden Fall habe es sich bei den sprachlichen Inhalten der
Internetseite stellte kein schutzfähiges Kunstwerk dar
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe die
Keine Schutzwürdigkeit wegen wissenschaftlicher oder technischer Darstellungen
Das Gericht führte weiter aus, dass die
Farbauswahl und Gestaltung der Webseite begründete keine Eigentümlichkeit
Dem Vortrag des Unternehmens konnte aus Sicht der Richter nicht entnommen werden, inwieweit das Layout der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.12.2009
[Aktenzeichen: 308 O 232/09]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 138 GRUR-RR 2013, 138 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2012, Seite: 83 MMR 2012, 83
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Dokument-Nr. 15656
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