wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.07.2017
14 U 208/16 -

Fehlende Beleuchtung begründet Mithaftung eines vorfahrts­berechtigten Radfahrers wegen Sturzes eines anderen Radfahrers

Beleuchtungspflicht dient Schutz anderer Verkehrsteilnehmer

Fährt ein Radfahrer bei Dunkelheit ohne Licht auf einer Vorfahrtstraße und erschreckt sich dadurch ein aus einer Seitenstraße kommender Radfahrer und stürzt, so haftet der ohne Beleuchtung fahrende Radfahrer für den Sturz mit. Insofern ist zu beachten, dass die Beleuchtungspflicht auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer dient. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Juni 2015 beabsichtigte ein Radfahrer aus einer Seitenstraße kommend auf eine Vorfahrtstraße einzubiegen. Dabei übersah er zunächst einen auf der Vorfahrtstraße fahrenden Radfahrer, weil dieser ohne Licht fuhr. Als er ihn jedoch bemerkte, erschrak er so sehr, dass er stürzte und sich dabei verletzte. Er klagte aufgrund dessen gegen den anderen Radfahrer auf Zahlung von Schadensersatz.

Landgericht gab Schadensersatzklage zu 30 % statt

Das Landgericht Hamburg gab der Schadensersatzklage in geringem Umfang statt. Denn maßgeblich habe der Kläger den Unfall verursacht, da er die Vorfahrt des Beklagten missachtet habe. Da der Beklagte aber ohne Licht fuhr, sei ihm ein Haftungsanteil in Höhe von 30 % anzulasten. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Beklagten.

Oberlandesgericht hält Haftungsanteil von 30 % für angemessen

Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Beklagten zurück. Der Haftungsanteil des Beklagten von 30 % sei nicht zu beanstanden. Da der Beklagte bei Dunkelheit mit seinem unbeleuchteten Fahrrad die Vorfahrtsstraße entlang fuhr, habe er gegen § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung verstoßen. Die Beleuchtungspflicht diene nicht nur dem eigenen Schutz des Radfahrers, sondern ebenfalls anderer Verkehrsteilnehmer und der Vorbeugung von Kollisionen. Auf die Beachtung der Beleuchtungspflicht dürfe der Verkehr bei Dunkelheit vertrauen.

Haftung wegen Verstoßes gegen Beleuchtungspflicht setzt keine Kollision voraus

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts bestehe die Haftung aufgrund eines Verkehrsunfalls wegen des Verstoßes gegen die Beleuchtungspflicht auch dann, wenn es nicht zu einer Kollision kam und der Unfall auf eine Fehlreaktion des Unfallgegners beruht. Es genüge, dass sich der Pflichtenverstoß unfallursächlich ausgewirkt habe. So lag der Fall hier. Denn bei ordnungsgemäßer Beleuchtung des Fahrrads wäre der sich nähernde Beklagte sehr viel früher von dem Kläger bemerkt worden und dieser hätte sich nicht infolge seines plötzlichen Auftauchens aus der Dunkelheit erschreckt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Hamburg, Urteil vom 23.09.2016
    [Aktenzeichen: 323 O 20/16]

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25266 Dokument-Nr. 25266

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss25266

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?