wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2017
8 U 119/15 -

Keine Arzthaftung aufgrund Todes eines Patienten nach absprachewidrigen Verlassens der Klinik durch Patient

Arzt muss nicht mit plötzlichem und absprachewidrigen Verlassen der Klinik rechnen

Verlässt ein Patient entgegen der Absprache mit dem Arzt die Klinik und stirbt er daraufhin, so haftet dafür nicht der Arzt. Denn ein Arzt muss nicht mit dem plötzlichen und absprachewidrigen Verlassens des Patienten aus der Klinik rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2011 begab sich eine Frau zusammen mit ihrem Ehemann in eine Klinik wegen des Verdachts eines Herzinfarkts. Nach der Vornahme von Untersuchungen bot der behandelnde Arzt die stationäre Aufnahme der Frau an. Dies lehnte sie jedoch ab. Der Arzt bat daraufhin die Frau, nochmal zusammen mit ihrem Ehemann über eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus zu beraten. Die Frau sicherte dem Arzt zu, dies zu tun. Der Arzt verließ sodann die Frau für einige Minuten, um nach anderen Patienten zu schauen. In dieser Zeit entfernten sich die Eheleute aus dem Krankenhaus und fuhren nach Hause. In der folgenden Nacht verstarb die Frau. Der Ehemann klagte nunmehr gegen den Arzt und die Krankenhausbetreiberin auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Landgericht gab Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage statt

Das Landgericht Frankfurt a.M. gab der Schadens- und Schmerzensgeldklage statt. Seiner Auffassung nach sei dem Arzt ein Aufklärungsfehler vorzuwerfen. Er habe die Frau nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass sie sich im Falle der Ablehnung einer stationären Aufnahme gravierenden gesundheitlichen Risiken, bis hin zum Tode, aussetze. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Arztes und der Krankenhausbetreiberin.

Oberlandesgericht verneint Arzthaftung

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Zwar habe der Arzt nicht darüber aufgeklärt, welche Folgen die Ablehnung einer stationären Aufnahme haben könne. Jedoch sei zu berücksichtigen, dass die Eheleute absprachewidrig aus der Klinik verschwanden. Ein Arzt müsse nicht in jeder Minute eines Aufenthaltes eines Patienten in einer Klinik damit rechnen, dass sich der Patient plötzlich unerwartet und absprachewidrig entfernt. Der Arzt müsse daher auch nicht unmittelbar zu Beginn des ersten Gesprächskontakts mit dem Patienten darauf hinweisen, dass durch ein absprachewidriges Entfernen aus der Klinik eine lebensbedrohliche Situation entstehen könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.07.2015
    [Aktenzeichen: 2-4 O 511/13]
Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Medizinrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25122 Dokument-Nr. 25122

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25122

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung