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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.11.2005
- 5 WF 222/05 -
Ohne Scheidung keine Feststellung über die Gültigkeit eines Ehevertrages
Gericht überprüft Ehevertrag nur im Rahmen einer Scheidung
Ob ein Ehevertrag wirksam ist, kann nicht einfach im Wege einer so genannten Feststellungsklage festgestellt werden. Dafür bedarf es eines Scheidungsverfahrens. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
Im Fall wollte eine Frau einen Ehevertrag gerichtlich überprüfen lassen. Sie lebte von ihrem Mann getrennt. Das Gericht wies ihre Klage jedoch ab.
Es sei nicht dafür zuständig ein vorsorgliches Gutachten zu erstellen. Solange die im Ehevertrag enthaltenen Regelungen noch keine Wirksamkeit entfalten würden, weil die Ehe noch bestünde, könne die Frau auch keine Ansprüche geltend machen. Das Gericht könne nur den Streit über ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis überprüfen.
Vorinstanz:
AG Gießen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2006
Quelle: ra-online
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Dokument-Nr. 2424
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