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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2016
- 5 UF 206/16 -
Elternteil darf nicht allein über Türkeireise mit Kind im Sommer 2016 entscheiden
Begründete Sorge des anderen Elternteils angesichts politischer Lage steht Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis entgegen
Hält ein Elternteil eine Türkeireise mit dem minderjährigen Kind im Sommer 2016 angesichts der politischen Lage begründet für zu gefährlich, darf dem anderen Elternteil nicht gemäß § 1628 BGB die Alleinentscheidungsbefugnis über die Reise übertragen werden. Es bleibt daher bei der gemeinsamen Entscheidungsbefugnis der Eltern. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2016 buchte die Mutter für sich und ihren achtjährigen Sohn für den Sommer 2016 einen Badeurlaub in der
Amtsgericht übertrug Alleinentscheidungsbefugnis über Reise der Kindsmutter
Das Amtsgericht Offenbach gab dem Antrag der Kindsmutter im Juli 2016 statt und übertrug ihr daher im Wege der einstweiligen Anordnung die Alleinentscheidungsbefugnis über die
Oberlandesgericht verneint Übertragung der Alleinentscheidungsbefugnis
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Kindsvaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Die
Nachteilige Folgen einer Nichtdurchführung der Reise weniger schwerwiegend als mögliche Folgen einer Reise
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts seien die nachteiligen Folgen für das Kindeswohl, die ein Nichtantritt des Urlaubs mit sich bringen würden, weniger schwerwiegend als die möglichen Folgen, die eine Durchführung der Türkeireise haben können. Die Befürchtungen des Kindsvaters seien durchaus begründet. So sei es als Folge des Putschversuches zu Massenverhaftungen sowie zu Regierungsentscheidungen gekommen, die für eine Vielzahl von Betroffenen in der
Gemeinsame Entscheidungsbefugnis über Durchführung der Türkeireise
Das Oberlandesgericht machte aber zugleich deutlich, dass die Gefahrenlage Urlaubsreisen in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.09.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Offenbach, Beschluss vom 14.07.2016
[Aktenzeichen: 307 F 1396/16]
Jahrgang: 2016, Seite: 548 NJW-Spezial 2016, 548
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Dokument-Nr. 24840
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