wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.2009
24 U 242/08 -

Besichtigungsrecht: Vermieter darf Wohnung auch am Samstag besichtigen

Samstag ist ein Werktag

Vermieter dürfen auch samstags die Wohnung eines Mieters besichtigen, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und "werktags bis 19 Uhr" möglich ist. Denn ein Samstag ist ein Werktag. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses beabsichtigte dieses zu verkaufen. Bei den Besichtigungsterminen der Interessenten wollte der Eigentümer gern persönlich anwesend sein. Da er berufstätig war, bat der den Mieter die Besichtigungen samstags zwischen 11.00 und 12.00 Uhr durchführen zu dürfen.

Mietvertrag sieht werktägliches Besichtigungsrecht vor

§ 20 des Mietvertrags sah vor, dass die Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und werktags bis 19.00 Uhr möglich ist. Der Mieter lehnte jedoch die vom Vermieter gewünschte samstägliche Besichtung ab. Daher klagte der Vermieter.

OLG gibt Vermieter recht

Das OLG Frankfurt am Main verurteilte den Mieter zur Duldung der Besichtigung. Nach vorheriger schriftlicher Ankündigung durch den Vermieter müsse er alle vier Wochen samstags zwischen 11.00 h und 12.00 h den Zutritt zu der Liegenschaft gewähren, und zwar durch Öffnen des Hoftores, der Wohnungseingangstür, sowie sämtlicher Zimmer- und Raumtüren, sowie den Zutritt zu dem Garten zu gestatten.

Samstag ist ein Werktag

Das Besichtigungsrecht des Vermieters zu diesen Zeiten ergebe sich bereits eindeutig aus den Regelungen des Mietvertrages (§ 20). Danach sei die Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und werktags bis 19.00 Uhr zu gewährleisten. Auch der Samstag sei ein Werktag. Da die Besichtigung nach dem Antrag der Vermieter nur alle vier Wochen erfolgen kann und zudem einer vorherigen schriftlichen Ankündigung bedarf, werde das Recht der Mieter an der Unverletzlichkeit ihrer Wohnräume (Artikel 13 GG) nicht unvertretbar eingeschränkt. Neben den Interessen der Mieter an einem erlebnisreichen Samstag stehe das Interesse des Vermieters, die aus dem Ausland anreisen müssen, an einer möglichst geringfügigen Beeinträchtigung ihrer beruflichen Tätigkeiten und ihres Privatlebens.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2010
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main (pt)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Langen, Urteil vom 27.10.2008
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 135
IMR 2010, 135
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 95
WuM 2011, 95
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Besichtigungsrecht Vermieter“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9786 Dokument-Nr. 9786

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9786

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung