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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.06.2009
- 24 U 242/08 -
Besichtigungsrecht: Vermieter darf Wohnung auch am Samstag besichtigen
Samstag ist ein Werktag
Vermieter dürfen auch samstags die Wohnung eines Mieters besichtigen, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und "werktags bis 19 Uhr" möglich ist. Denn ein Samstag ist ein Werktag. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Der Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses beabsichtigte dieses zu verkaufen. Bei den Besichtigungsterminen der Interessenten wollte der Eigentümer gern persönlich anwesend sein. Da er berufstätig war, bat der den Mieter die Besichtigungen samstags zwischen 11.00 und 12.00 Uhr durchführen zu dürfen.
Mietvertrag sieht werktägliches Besichtigungsrecht vor
§ 20 des Mietvertrags sah vor, dass die Besichtigung "während der üblichen Tageszeit" und werktags bis 19.00 Uhr möglich ist. Der Mieter lehnte jedoch die vom
OLG gibt Vermieter recht
Das OLG Frankfurt am Main verurteilte den Mieter zur Duldung der Besichtigung. Nach vorheriger schriftlicher Ankündigung durch den
Samstag ist ein Werktag
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2010
Quelle: ra-online, OLG Frankfurt am Main (pt)
- Amtsgericht Langen, Urteil vom 27.10.2008
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2010, Seite: 135 IMR 2010, 135 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 95 WuM 2011, 95
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Dokument-Nr. 9786
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