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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.1995
- 23 U 108/94 -
Anzünden einer Zigarette während Autobahnfahrt ist bei Außerachtlassen des Straßenverlaufs grob fahrlässig
Ursache der Unaufmerksamkeit unbeachtlich
Wer einen Unfall auf einer Autobahn verursacht, weil er den Straßenverlauf in Folge einer Unaufmerksamkeit, etwa während des Anzündens einer Zigarette, nicht beobachtet, handelt grob fahrlässig. Die Versicherung ist daher von ihrer Leistungspflicht befreit. Unerheblich ist dabei worauf die Unaufmerksamkeit zurückzuführen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Versicherungsnehmer verursachte auf der Autobahn einen Unfall als er versuchte bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h seine Zigarette anzuzünden. Während des Versuchs kam er von der Fahrbahn ab. Als er versuchte sein PKW zurück zu steuern, übersteuerte er und streifte eine Leitplanke. Da die
Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen den Versicherungsnehmer. Diesem habe kein Anspruch auf Versicherungsleistungen zugestanden. Denn er habe den Unfall grob fahrlässig verursacht.
Außerachtlassen des Straßenverlaufs begründete grobe Fahrlässigkeit
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe das Außerachtlassen des Straßenverlaufs die
Kein Ausschluss der groben Fahrlässigkeit wegen Augenblickversagens
Der Versicherungsnehmer habe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts von dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit auch nicht wegen des einen Augenblickversagens befreien können. Denn selbst ein nur kurzfristiges und damit augenblickliches Versagen bleibe grob fahrlässig, wenn es zu einem Zeitpunkt geschehe, in dem wegen der besonderen Gefährlichkeit der Situation eine entsprechende Aufmerksamkeit erforderlich ist. So habe der Fall hier gelegen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1995, 1368/rb)
- Verkehrsunfall wegen fehlender Aufmerksamkeit: Ablenkung durch heruntergefallene Zigarette begründet grobe Fahrlässigkeit
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.04.1992
[Aktenzeichen: 12 U 16/92]) - Kurzer Blick auf eine Landkarte während Autofahrt: Versicherungsschutz auch bei kurzer Unaufmerksamkeit
(Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 01.12.2004
[Aktenzeichen: 3 O 266/04])
Jahrgang: 1995, Seite: 905 MDR 1995, 905 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1995, Seite: 1368 NJW-RR 1995, 1368 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 1997, Seite: 101 r+s 1997, 101 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1996, Seite: 446 VersR 1996, 446
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Dokument-Nr. 17857
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