wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2018
20 U 8/15 -

Landwirt hat keinen Anspruch auf Überlassung von Pachtflächen für ganzjährige Beweidung

Verpächter müssen mit Betriebskonzept verbundene intensivere Beanspruchung ihrer Grundstücksflächen nicht hinnehmen

Eine Gemeinde kann willkürfrei den Abschluss eines Pachtvertrages mit einem Landwirt ablehnen, wenn dieser - anders als die anderen ortsansässigen Landwirte - eine ganzjährige Beweidung der Pachtflächen mit winterharten Rindern ohne Stallhaltung betreibt und von seinen sehr verstreut gelegenen Weiden immer wieder Rinder ausbrechen.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist Landwirt und betreibt im Westerwald eine Rinderzucht ohne Stallhaltung mit ganzjähriger Beweidung. Hierfür nutzte er zahlreiche landwirtschaftliche Grundstücke der klägerischen Gemeinde. Schriftliche Pachtverträge existierten nicht. Der Beklagte entrichtete keine Pachtzinsen. Im Jahr 2010 begann die Klägerin, ihre Pachtflächen systematisch digitalisiert zu erfassen und die Pachtverhältnisse zu ermitteln. Die Nutzer sollten ihre Pachtverträge vorlegen und weiteres Pachtinteresse anmelden. Da der Beklagte keine Pachtverträge einreichen konnte, forderte die Gemeinde ihn auf, die Grundstücke nicht mehr zu nutzen.

OLG verneint Recht zur Nutzung der Flächen

Das Amtsgericht Dillenburg verurteilte den Beklagten antragsgemäß, die weitere Nutzung der Gemeindegrundstücke zu unterlassen. Die Berufung des Beklagten hatte auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg. Dem Beklagten stünde kein Recht zur Nutzung der Flächen zu, bestätigt das Oberlandesgericht. Unstreitig existiere kein schriftlicher Pachtvertrag. Gegen den konkludenten Abschluss eines Pachtvertrages spreche, dass der Beklagte zu keinem Zeitpunkt eine Pacht gezahlt habe. Die von ihm als Erfüllungssurrogat angeführte Beweidung sei "primär im eigenen wirtschaftlichen Interesse" erfolgt und keine Gegenleistung für die Gemeinde. Der Beklagte könne ein Nutzungsrecht auch nicht aus sogenannter Observanz herleiten. Observanz bezeichne ein "Gewohnheitsrecht mit örtlich begrenztem Geltungsbereich [...], welches auf einer langdauernden und allgemeinen Übung beruht". Hier hätten zwar teilweise ziemlich ungeordnete Verhältnisse bei der Verwaltung, Bewirtschaftung und Verpachtung der Gemeindeflächen vorgelegen. Eine als rechtsverbindlich anzusehende Übung, die Grundstücke systematisch ohne schriftlichen Vertragsschluss einzelnen ortsansässigen Landwirten zur dauerhaften Nutzung zu überlassen, lasse sich jedoch nicht feststellen.

Sachliche Gründe für Ablehnung der Verpachtung ausreichend gegeben

Es sei schließlich auch nicht willkürlich, wenn die Gemeinde von einer Verpachtung an den Beklagten Abstand nehme und an der Nutzungsuntersagung festhalte. Die Gemeinde müsse Grundrechte zwar auch beachten, wenn sie - wie hier - privatrechtlich handele. Die Verteilung der Nutzflächen müsse deshalb willkürfrei erfolgen. Es sei aber nicht zu beanstanden, vom Beklagten bis zum Abschluss ordnungsgemäßer Landpachtverträge zu verlangen, die Flächen nicht weiter zu nutzen. Die Gemeinde sei auch nicht verpflichtet, dem Beklagten die Grundstücke im Unterschied zu den anderen ortsansässigen Landwirten zur ganzjährigen Beweidung zu überlassen. Es sei zwar nicht zu verkennen, dass der Beklagte ein besonderes Betriebskonzept verfolge, bei dem er vollständig auf eine Stallunterbringung verzichte und nur Rinderrassen halte, die sich für einen ganzjährigen Verbleib auf den Weideflächen eigneten. Dass die Beweidung derartiger Flächen ganzjährig auch während der Winterperiode insbesondere unter Berücksichtigung der klimatischen Verhältnisse auf dem Westerwald zu einer besonderen und ununterbrochenen Beanspruchung der Grasnarbe führe und die mehrmonatige Erholungsphase für den Boden fehle, liege jedoch auf der Hand, stellte das Oberlandesgericht insoweit fest. Der Beklagte könne aus seinem Betriebskonzept keinen Anspruch ableiten, dass etwaige Verpächter die hiermit verbundene intensivere Beanspruchung ihrer Grundstücksflächen hinzunehmen hätten. Es bleibe vielmehr die Entscheidung des jeweiligen Grundstückseigentümers, ob er eine derartige Bewirtschaftung gestatte. Ein sachlicher Grund für die Ablehnung der Verpachtung liege auch darin, dass der Beklagte mehrfach angrenzende, Dritten zur Nutzung überlassene Waldflächen eingezäunt habe. Schließlich sei zu berücksichtigen, dass wiederholt Rinder des Beklagten ausgebrochen seien. Dies sei mit erheblichen Gefahren verbunden. Eine ordnungsgemäße und sichere Einzäunung der hier sehr verstreut gelegenen und jeweils wechselnd beweideten Flächen erforderte auch nach dem landwirtschaftlichen Sachverstand der ehrenamtlichen Richter einen ganz erheblichen Zeitaufwand, den der Beklagte mit der geringen personellen Ausstattung auf Dauer nicht gewährleisten könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Dillenburg, Urteil vom 27.11.2015
    [Aktenzeichen: 50 LW 3/14]
Aktuelle Urteile aus dem Landwirtschaftsrecht | Pachtrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Grundstück | Landwirt | Landwirtschaft | Pachtvertrag | Rinder | Verpachtung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26721 Dokument-Nr. 26721

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26721

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung