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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2018
- 20 U 8/15 -
Landwirt hat keinen Anspruch auf Überlassung von Pachtflächen für ganzjährige Beweidung
Verpächter müssen mit Betriebskonzept verbundene intensivere Beanspruchung ihrer Grundstücksflächen nicht hinnehmen
Eine Gemeinde kann willkürfrei den Abschluss eines Pachtvertrages mit einem Landwirt ablehnen, wenn dieser - anders als die anderen ortsansässigen Landwirte - eine ganzjährige Beweidung der Pachtflächen mit winterharten Rindern ohne Stallhaltung betreibt und von seinen sehr verstreut gelegenen Weiden immer wieder Rinder ausbrechen.
Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls ist
OLG verneint Recht zur Nutzung der Flächen
Das Amtsgericht Dillenburg verurteilte den Beklagten antragsgemäß, die weitere Nutzung der Gemeindegrundstücke zu unterlassen. Die Berufung des Beklagten hatte auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main keinen Erfolg. Dem Beklagten stünde kein Recht zur Nutzung der Flächen zu, bestätigt das Oberlandesgericht. Unstreitig existiere kein schriftlicher
Sachliche Gründe für Ablehnung der Verpachtung ausreichend gegeben
Es sei schließlich auch nicht willkürlich, wenn die Gemeinde von einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Amtsgericht Dillenburg, Urteil vom 27.11.2015
[Aktenzeichen: 50 LW 3/14]
- Pächter von Ackerland kann für Entstehung von Dauergrünland schadensersatzpflichtig sein
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2017
[Aktenzeichen: LwZR 4/16]) - Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke bleiben in der Landwirtschaft
(Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 08.12.2016
[Aktenzeichen: 10 W 57/16])
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Dokument-Nr. 26721
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