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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.01.2013
17 U 54/12 -

15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs unzulässig

Bank legt Kalkulation völlig überzogene Stundensätze zugrunde

Die Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 Euro verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte die Commerzbank von Kunden für die Nacherstellung eines Kontoauszugs 15 Euro. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte dies, da die Gebühr die Kosten der Bank bei weitem übersteigt und den Kunden unangemessen benachteiligt.

Bank darf durch Erhebung des Entgelts keinen Gewinn erzielen

Ein Duplikat des Kontoauszugs müssen Banken zwar nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Das Entgelt muss aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank ausrichten. Diesen Nachweis blieb die Commerzbank vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main schuldig. Selbst nach der Rechnung der Bank sei der Preis für den Kontoauszug für mehr als 80 Prozent der betroffenen Kunden deutlich zu hoch, monierten die Richter. Zudem hatte die Bank nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ihrer Kalkulation ohnehin völlig überzogene Stundensätze zugrunde gelegt. Ein Gewinn durch die Erhebung des Entgelts sei zu vermeiden, betonte das Gericht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

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Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Verbraucher und Recht (VuR)
Jahrgang: 2013, Seite: 179
VuR 2013, 179

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Dokument-Nr.: 15281 Dokument-Nr. 15281

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