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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2012
VI-Kart 4/11 -

Untersagung der Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 rechtmäßig

Plattform würde marktbeherrschende Stellung auf dem Fernsehwerbemarkt zusätzlich verstärken

Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform wurde untersagt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt.

Im vorliegenden Verfahren hatte das Bundeskartellamt im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, weil die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das marktherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte.

Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen hätte darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen dargestellt. Die Plattform hätte mit den vorgesehenen Vorgaben von RTL und ProSiebenSat.1 die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt konserviert und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich der Bewertung des Bundeskartellamts angeschlossen und die Untersagung bestätigt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2012
Quelle: Bundeskartellamt/ ra-online

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