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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2012
- VI-Kart 4/11 -
Untersagung der Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 rechtmäßig
Plattform würde marktbeherrschende Stellung auf dem Fernsehwerbemarkt zusätzlich verstärken
Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform wurde untersagt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt.
Im vorliegenden Verfahren hatte das
Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemeinschaftsunternehmen hätte darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen dargestellt. Die Plattform hätte mit den vorgesehenen Vorgaben von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2012
Quelle: Bundeskartellamt/ ra-online
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Dokument-Nr. 13940
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