Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.04.2013
- VI-3 Kart 33/08(V) u.a. -
OLG Düsseldorf bestätigt die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Renditen für Gas- und Stromnetz
Bundesnetzagentur wählt gut vertretbare Bewertungsmethode
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die von der Bundesnetzagentur getroffene Festlegung der Sätze, mit denen Gas- und Strom-Netzbetreiber für den Zeitraum von 2009 bis 2013 ihr in die Netzstruktur investiertes Eigenkapital rechnerisch verzinsen dürfen, bestätigt.
Diese von der
Gas- und Strom-Netzbetreiber halten Satz von mehr als 11 % vor Steuern für angemessen
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
OLG: Ermittelte Zinssätze sind angemessen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse eines von ihm in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens entschieden, dass die
Beschwerden zahlreicher Netzbetreiber wegen Berechnungsmethode für 2. Regulierungsperiode beim OLG anhängig
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15712
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss15712
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.