Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2016
- III - 6 StS 1/16 -
14 Jahre Haft für versuchten Mord an Kölner Oberbürgermeisterin Reker
Keine Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe
Frank S. wurde wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil der Nebenklägerin Henriette Reker und wegen der zum Teil schweren Verletzungen von vier Wahlkampfhelfern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Fall stach der Angeklagte auf einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Oktober 2015, dem Tag vor der Wahl, der Geschädigten Reker unvermittelt mit einem großen Bowiemesser in den Hals. Henriette Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Im Anschluss hieran fügte der Anklagte vier weiteren umstehenden Personen mit dem Bowie- und einem Butterflymesser zum Teil schwere Verletzungen zu.
Keine lebenslange Freiheitsstrafe wegen fehlender dauerhafter Schäden und diagnostizierter Persönlichkeitsstörung
Obwohl der Angeklagte den Geschädigten zum Teil schwere Verletzungen zugefügt und die Geschädigte Reker die Messerattacke nur knapp überlebt hat, hat der Senat von der Verhängung einer lebenslangen
Versuchter Mord als Zeichensetzung gegen aktuelle Ausländer- und Flüchtlingspolitik
Nach den Feststellungen des Senats
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2016
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22860
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22860
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.