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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2018
- II-8 UF 58/15 -
Richter einer Unterhaltssache ist selbst Mandant des Anwalts der Gegenseite in einer Unterhaltssache: Besorgnis der Befangenheit besteht
Richter kann erfolgreich abgelehnt werden
Soll ein Richter in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden, so besteht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter sich in eigener Sache vom Anwalt der Gegenseite ebenfalls in einer nachehelichen Unterhaltssache vertreten lässt. Der Richter kann daher gemäß § 42 ZPO erfolgreich abgelehnt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte Anfang des Jahres 2018 ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über eine Beschwerde in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden. Einer der
Ablehnung aufgrund Besorgnis der Befangenheit
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragstellerin. Zwar werde der Umstand, ob ein
Mandatsverhältnis als auch Beschwerdesache betreffen familienrechtliche Angelegenheiten
Die weiteren Umstände bestehen darin, so das Oberlandesgericht, dass sowohl das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2018, Seite: 932 FamRZ 2018, 932 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 448 NJW-RR 2018, 448 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 319 NJW-Spezial 2018, 319
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Dokument-Nr. 26975
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