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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.09.2012
- I-6 U 11/12 -
Vodafone muss bestellte DSL-Bandbreite liefern: Vertragsbedingungen von Vodafone D2 GmbH überwiegend unrechtmäßig
Vereinbarte Bandbreite muss vom Unternehmen erfüllt werden und darf nicht durch eine geringere ersetzt werden
Wer mit dem Unternehmen eine bestimmte Bandbreite vereinbart hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Ist es Vodafone nur möglich, dem Kunden eine geringere
Werbeübermittlungsklausel unzulässig
Der vzbv hatte auch eine „Werbeübermittlungsklausel“ beanstandet. Der Mobilfunkanbieter erlaubte es, dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an sein Telefon zukommen zu lassen. Die Klausel sei nicht ausreichend klar und verständlich, weil sie die Reichweite der Nutzungszwecke nicht darstelle.
Anders als das Landgericht hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klausel für zulässig, nach der „das Vertragsverhältnis zustande kommt, sobald Vodafone dem Kunden diesen Auftrag bestätigt“,. Nach dem Gericht komme in der Verwendung des Wortes „sobald“ keine unangemessen lange Annahmefrist zum Ausdruck und sei daher nicht unangemessen benachteiligend.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 300 MMR 2013, 300
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Dokument-Nr. 14317
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