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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2010
- I-4 U 162/09 -
Klage am Wohnort des Versicherungsnehmers bei Altverträgen erst für Versicherungsfälle ab 2009 möglich
OLG hält an bisheriger Regelung zur Festlegung des Gerichtsstands fest
Ein Versicherungsnehmer kann bei so genannten „Altverträgen“ nur dann an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht klagen, wenn der Versicherungsfall ab dem 1. Januar 2009 eingetreten ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz hat für Klagen aus Versicherungsverträgen einen weiteren
OLG: Alte Regelung zum Gerichtsstand bleibt bestehen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es für Klagen aus Versicherungsverträgen, die bis zum 31. Dezember 2007 geschlossen worden sind (so genannte „Altverträge“), bei der bisherigen Regelung bleibt, wenn der Versicherungsfall bis zum 31. Dezember 2008 eingetreten ist. Nur dann, wenn der Versicherungsfall später eingetreten ist, kann der Versicherungsnehmer am Gericht seines Wohnortes klagen. Das Gericht verweist zur Begründung auf eine Überleitungsvorschrift (Art. 1 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz).
Sichtweisen anderer deutscher Gerichte
Die Frage, inwieweit bei „Altverträgen“ am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2010
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf
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Dokument-Nr. 9967
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