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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015
- I-21 U 149/14 -
Reisepreisminderung von 15 % aufgrund defekter Klimaanlage, stark durchgelegener Matratze, defektes Fernsehgerät und nicht frischer Backwaren
Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit aufgrund fehlender Erheblichkeit der Reisemängel
Führt eine defekte Klimaanlage dazu, dass nachts die Temperaturen nicht unter 24 °C fallen, muss ein Reisender eine Nacht auf einer stark durchgelegenen Matratze schlafen, ist das Fernsehgerät für einen Tag nicht funktionsfähig und fehlt es in einem gehobenen Mittelklassehotel an frischen Backwaren zum Frühstück, so rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung von 15 %. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit besteht daneben nicht, da insoweit die Reisemängel als nicht erheblich zu werten sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Reisender sowohl eine
Landgericht bejahte Vorliegen sämtlicher Reisemängel
Das Landgericht Duisburg hielt die Behauptungen für zutreffend und sprach dem Reisenden daher eine
Oberlandesgericht hielt nicht alle Reisemängel für gegeben
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt nicht alle vom Reisenden behaupteten
Hellhörigkeit rechtfertigte keine Reisepreisminderung
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die
Keine Reisepreisminderung wegen Lärmbelästigung durch Animationsprogramm
Weiterhin habe die durch das Animationsprogramm hervorgerufene
Unzureichendes Angebot des Restaurants stellte keinen Reisemangel dar
Das Oberlandesgericht war aufgrund der Beweisaufnahme nicht davon überzeugt, dass es in dem À-la-carte-Restaurant nur Pizza und Fast Food gab. Aber selbst wenn man dies bejaht hätte, wäre nicht von einem
Vorliegen eines Reisemangels aufgrund defekter Klimaanlage und durchgelegener Matratze
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die defekte
Defektes Fernsehgerät und fehlende frische Backwaren stellten ebenfalls Reisemangel dar
Ein
Reisepreisminderung von 15 % / Kein Anspruch auf Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit
Angesichts der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Duisburg, Urteil vom 18.07.2014
[Aktenzeichen: 1 O 203/13]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2015, Seite: 635 MDR 2015, 635 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2015, Seite: 114 RRa 2015, 114
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Dokument-Nr. 21197
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