Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2015
- I-18 U 124/14 -
Fluggesellschaft haftet nicht für Sturz eines Fluggastes auf Gangway
Keine Haftung aufgrund des Montrealer Übereinkommens sowie Pflichtverletzung aus Luftbeförderungsvertrag
Rutscht ein Fluggast beim Einsteigen ins Flugzeug aufgrund einer feuchten Stelle auf der Gangway aus, so haftet dafür nicht die Fluggesellschaft. Es besteht weder eine Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen noch aufgrund einer Pflichtverletzung aus dem Luftbeförderungsvertrag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2013 rutschte ein
Landgericht weist Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage ab
Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage auf Zahlung von
Oberlandesgericht verneinte ebenfalls Haftung der Fluggesellschaft nach MÜ
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Fluggastes zurück. Zunächst habe die
Keine Schadensersatzhaftung wegen Pflichtverletzung aus Luftbeförderungsvertrag
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2016
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 27.06.2014
[Aktenzeichen: 22 O 21/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 66 RRa 2016, 66
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22594
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22594
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.