wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2001
10 U 64/00 -

Zur Haftung des Vermieters für bauliche Mängel

Mängel müssen umgehend angezeigt werden

Wenn eine Mieterin bereits seit zwei Jahren in einem Haus wohnt, dessen Treppe fehlerhaft ist und sie dies dem Vermieter nicht mitteilt, kann sie kein Schmerzensgeld von ihm verlangen, wenn sie auf der Treppe stürzt und sich schwer verletzt. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Die Klägerin hat ihre Vermieter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen, nachdem sie im Oktober 1999 in ihrer zweigeschossigen Wohnung auf der Treppe zu Fall gekommen war und sich erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Diese Treppe war, wie ein Sachverständiger nachträglich feststellte, nicht bauordnungsgemäß errichtet worden. Sie wies unterschiedliche Trittbreiten auf und verfügte im Bereich der 7. Stufe lediglich über eine Kopfhöhe von 1,54 m. Die Klägerin hatte diese Mängel in der mehr als zweijährigen Mietzeit vor dem Unfall allerdings niemals gerügt. Sie hatte sie auch, als die Beklagten das Mietobjekt nach einem Jahr als Erben übernahmen, nicht auf einer aus diesem Anlass angeforderten Mängelliste vermerkt.

Das Landgericht kam deshalb zu dem Schluss, dass weder vertragliche noch deliktische Ansprüche bestünden, und wies die Klage ab. Dieses Urteil hat der 10. Zivilsenat bestätigt. Auch seiner Überzeugung nach konnte der Klägerin der Zustand der Treppe allenfalls infolge grober Fahrlässigkeit verborgen geblieben sein. Wenn sie gleichwohl die Nutzung über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vorbehaltlos fortsetzte, so begab sie sich ihrer vertraglichen Mängelrechte. Zudem begründete sie durch die Nichtanzeige des baulichen Mangels ein so erhebliches Eigenverschulden, dass demgegenüber ein etwaiges Verschulden der Vermieter wegen Verletzung der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht zurücktreten müsse.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2005
Quelle: ra-online Redaktion, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 19.09.2001

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Schmerzensgeld (nein) | Sturz | stürzen | Treppe

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1600 Dokument-Nr. 1600

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1600

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung