wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 29.06.2021
4 U 1388/20 -

Beweis zur Durchführung des ärztlichen Auf­klärungs­gesprächs setzt nicht Erinnerung des Arztes an Gespräch voraus

Nachweis einer ständigen Übung genügt bei schlüssigen Angaben des Arztes und Bestätigung der Angaben durch Dokumentation

Für den Beweis, dass ein ärztliches Aufklärungsgespräch durchgeführt wurde, ist es nicht erforderlich, dass sich der Arzt an das Gespräch konkret erinnert. Der Nachweis einer ständigen Übung genügt vielmehr, wenn die Angaben des Arztes in sich schlüssig sind und durch die Dokumentation im Wesentlichen bestätigt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 sollte in einem Krankenhaus in Sachsen einem Patienten ein Shaldon-Katheter durch einen Arzt eingesetzt werden. Dies misslang jedoch. Unter anderem mit der Begründung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung vor der Anlage des Katheters nicht erfolgt sei, klagte der Patient nachfolgend auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Arzt konnte sich zwischenzeitlich nicht mehr an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnern, schilderte aber den üblichen Ablauf. Zudem befand sich ein vom Kläger unterschriebener Aufklärungsbogen in den Unterlagen. Das Landgericht Leipzig wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Keine Ansprüche wegen fehlender Aufklärung

Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehen keine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der behaupteten unterbliebenen Aufklärung zu. Denn eine solche habe vorgelegen.

Nachweis zum Vorliegen eines Aufklärungsgesprächs

An den Nachweis zum Vorliegen eines Aufklärungsgesprächs seien nach Ansicht des Oberlandesgerichts keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen zu stellen. Es sei nicht erforderlich, dass sich der Arzt an das konkrete Aufklärungsgespräch erinnert. Angesichts der Vielzahl von Informations- und Aufklärungsgesprächen, die Ärzte täglich durchführen, könne dies nicht erwartet werden. Das Gericht könne seine Überzeugungsbildung auch dann auf die Angaben des Arztes über eine erfolgte Risiko- bzw. Eingriffsaufklärung stützen, wenn seine Darstellung in sich schlüssig ist, die entsprechende Aufklärung seiner praktizierten ständigen Übung entspricht und seine Angaben durch die ärztliche Dokumentation im Wesentlichen bestätigt wird. So lag der Fall hier.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2021
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Leipzig, Urteil vom 15.06.2020
    [Aktenzeichen: 7 O 2979/18]
Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Medizinrecht | Schadensersatzrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30654 Dokument-Nr. 30654

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30654

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?