wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 16.03.2006
8 U 155/05 -

Teilkasko haftet bei Autounfall nur für Brandschäden

Bei dem Unfall entstandenen Kosten muss Versicherung nicht übernehmen

Ein Autofahrer, dessen Fahrzeug unfallbedingt in Brand gerät, kann seine Teilkaskoversicherung nur für die durch den Brand entstandenen Schäden in Anspruch nehmen. Die durch den zuvor erfolgten Aufprall auf ein Hindernis verursachten Unfallschäden kann er dagegen nicht ersetzt verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Der Kläger war mit seinem teilkaskoversicherten Fahrzeug in eine Baumgruppe gefahren und in einen Graben geschleudert. Der Pkw geriet daraufhin in Brand. Von seiner Teilkaskoversicherung verlangte er daraufhin - unter Berücksichtigung seiner Selbstbeteiligung - die gesamten Unfallschäden ersetzt.

Der 8. Zivilsenat ist dem nicht gefolgt. Nach dem Versicherungsvertrag umfasse die Teilkaskoversicherung nicht - wie eine Vollkaskoversicherung - den Ersatz von Unfallschäden, sondern (u.a.) nur die Schäden, die durch Brand oder Explosion entstanden seien. Daher sei der Versicherungsfall hier erst mit dem Ausbruch des Brandes und nicht bereits mit dem Aufprall auf die Bäume und dem Schleudern in den Graben entstanden.

Dies gelte auch, wenn - wie hier - der Unfall und der anschließende Brand einen zusammenhängenden Lebenssachverhalt darstellten. Entscheidend sei, dass Brand und Unfall versicherungsrechtlich unterschiedliche Tatbestände erfüllten.

Für die Schadensregulierung sei deswegen von dem Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall, aber vor dem Brandausbruch auszugehen. Die originären Unfallschäden seien somit nicht erstattungsfähig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 09.05.2006

Aktuelle Urteile aus dem Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2373 Dokument-Nr. 2373

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil2373

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?