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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 24.03.2016
- 6 W 14/16 -
Berufsmäßige Nachlasspfleger müssen ihre Vergütung genau abrechnen
Minutengenaue Abrechnung zur Überprüfung des geltend gemachten Zeitaufwands für Nachlassgericht erforderlich
Berufsmäßige Nachlasspfleger, die ihre Tätigkeiten zur Abwicklung des Nachlasses vergütet haben wollen, müssen minutengenau abrechnen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das
OLG bejaht Notwendigkeit der minutengenauen Abrechnung
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte diese Entscheidung weitgehend. Die genaue Beschreibung der Tätigkeiten für den Nachlass und ihre Dauer müsse dem
Hintergrund zur Tätigkeit des Nachlasspflegers
Nachlasspfleger können bis zur Annahme der Erbschaft oder dann bestellt werden, wenn Erben unbekannt sind. Sie sorgen für die Sicherung des Nachlasses. In der Regel wird die Nachlasspflegschaft unentgeltlich geführt. Ausnahmsweise kann das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
- Nachlasspfleger kann keine Vergütung für seine Tätigkeit verlangen, wenn er eine Untreue zum Nachteil des Nachlasses begeht
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 05.03.2009
[Aktenzeichen: 41 T 6/09]) - Erbenermittler kann Vergütung in Höhe von 20 % des Erbanteils verlangen
(Landgericht München I, Urteil vom 12.10.2005
[Aktenzeichen: 26 O 10845/05])
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Dokument-Nr. 22424
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