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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.12.2016
5 U 44/16 -

Demonstrant haftet nicht für Verletzung eines Polizeibeamten bei MOX-Transport

Zusammenhang zwischen Verletzung und rechtswidrigem Verhalten des Demonstranten für Haftung nicht ausreichend

Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass ein Demonstrant, der Mitte November 2012 gegen einen MOX-Transport (Brennelemente-Transport) von der Wiederaufarbeitungs­anlage in Sellafield (Großbritannien) zum Kernkraftwerk nach Grohnde demonstriert hatte, dem Land Niedersachsen nicht die Kosten erstatten muss, die aufgrund der Verletzung eines Polizeibeamten am Rande des Einsatzes entstanden sind.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens hatte sich zunächst an den Transport-LKW gekettet, wurde von Polizeibeamten befreit und von der Straße gebracht. Erst im Anschluss daran, bei Maßnahmen zur Personalienfeststellung, verletzte sich nach Überzeugung des Oberlandesgerichts ein Polizeibeamter an der Hand und war bis Ende März 2013 arbeitsunfähig. Im dem Rechtsstreit verlangte das Land Heilbehandlungskosten und Bezüge des Beamten in Höhe von rund 15.000 Euro erstattet.

OLG verneint Haftung des Demonstranten

Das Oberlandesgericht Celle wies die hieraus gerichtete Klage jedoch ab. In diesem Einzelfall habe sich in der bedauerlichen Verletzung des Polizisten nicht das spezifische Einsatzrisiko verwirklicht. Das Gericht habe nämlich nicht feststellen können, dass zwischen der Verletzung und einem rechtswidrigen Verhalten des Beklagten ein so enger Zusammenhang bestand, dass der Beklagte für den entstehenden Schaden aufkommen müsse. Der Beklagte sei im Zeitpunkt der Verletzung, wie ein Video des Einsatzes belege, bereits jenseits der Leitplanke gewesen. Sein Transport von der Straße sei also abgeschlossen gewesen. Dadurch sei eine Zäsur eingetreten, die den Zusammenhang der Verletzung mit dem gesteigerten Einsatzrisiko des Beamten in diesem Fall entfallen lasse.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online

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Kommentare (1)

 
 
jonas schrieb am 12.12.2016

das lanniedersachsenhat hier zuunrecht und missbräuchlich versucht kosten für einen einsatz

(einer menschenrechtswidrigen technologie)einem

demonstranten aufzulasten.dies ohne hinreichenden

zusammenhangsnachweis.der versuch sollte eigentlich strafbar sein.das land nds hat hier versucht grundrechtswahnemungen zu diskreditieren und diese demonstranten mit seiner sensibleren ethik zu kriminalisiren.

das ist antidemikratisches handeln...und kommt dem land nicht zu ,sondern im gegenteil.das ist das intentionale versagen des landes bzw.

des initiators der klage gegen den menschenrechtsethiker.

es wäre eine schäbige rechtsprechug gewesen

hätte man sich da etwas anderes konstruiert.

es ist ja oft so,dass obwohl alle vermeidlich richtig gehandelt haben,das opfer zum täter gemacht wird.um einem imaginärn rechtstaat genüge zu tun...

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