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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 07.04.2016
- 16 U 61/15 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz bei Protestaktion gegen Castortransport
Polizeilicher Einsatz von Reizgas als Ursache für Sturz von einem Baum nicht zweifelsfrei nachgewiesen
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Demonstrant, der an einer Protestveranstaltung gegen den Castortransport teilgenommen hatte und aufgrund eines angeblichen Angriffs der Polizei mit Reizgas von einem Baum gefallen war, keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war im Rahmen einer Protestaktion gegen den Castortransport am 9. November 2010 von einem
Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolglos
Im Prozess begehrte der Kläger u.a.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
- BVerfG zu Schmerzensgeldzahlungen bei rechtswidrigem Freiheitsentzug
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.11.2009
[Aktenzeichen: 1 BvR 2853/08]) - Castor-Transport: An die Gleise gekettete Demonstranten müssen nicht die Kosten für ihre "Befreiung" durch die Bundespolizei tragen
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 17.12.2013
[Aktenzeichen: 3 A 269/12 und 3 A 270/12])
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Dokument-Nr. 22443
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